Ehevertrag München

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Ein Ehevertrag ist nur rechtlich wirksam, wenn er von beiden Partnern unterschrieben wurde.

Dementsprechend müssen Sie und Ihr/e Partner/in mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden sein. Oft reicht es dazu nicht, wenn ich Sie nur über die aktuelle Gesetzeslage berate und darüber, welche Konsequenzen diese für Sie im schlimmste Fall haben könnte. Eine entscheidende Eigenschaft von mir ist, dass ich über die theoretischen Kenntnisse hinaus das nötige Fingerspitzengefühl und die Diplomatie besitze, mit Ihnen gemeinsam auch bei sehr unterschiedlichen Ansprüchen einen Ehevertrag auszuarbeiten, mit dem Sie und Ihr/e Partner/in voll zufrieden sein können.

Ich bin seit 1992 als niedergelassener Rechtsanwalt in München und Nürnberg tätig. In diesen zwei Jahrzehnten als Fachanwalt für Familienrecht habe ich als Anwalt schon viele Scheidungen begleitet. Und dabei viele Erfahrungen darüber gewonnen, welche Probleme sich im nach hinein ergeben können, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Und von dieser Erfahrung und diesem Wissen profitieren auch Sie, indem ich Sie dahingehend berate, dass Sie und Ihr/e Partner/in die Fehler anderer nicht wiederholen.

Ihre Erwartung an mich, stets die aktuellste Gesetzeslage und die aktuellen Rechtsprechungenin den Bereichen Familienrecht, Scheidungsrecht und Ehevertrag zu kennen, erfülle ich dabei immer.



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