Gmbh, Praxis und Firma
Unternehmer und Mitgesellschafter einer GmbH sollten sich und ihre Angestellten mit einem individuellen Ehevertrag vor der Hochzeit absichern
Gleichgültig, ob man ein Unternehmen geerbt hat oder sich selbst mit harter Arbeit ein neues Unternehmen aufgebaut hat, ein Problem ist im Fall einer Hochzeit immer mit dabei: Was ist, wenn die Ehe doch wider Erwarten und trotz bester Vorsätze einmal scheitert? Wer zahlt dann den Angestellten ihr Gehalt aus? Wie liquide ist das Unternehmen, wenn vielleicht eine Pfändung ausgesprochen wird, damit die Ehefrau das ihr juristisch zustehende Vermögen erhält? Wie kann die GmbH erhalten bleiben, wenn die Ehefrau ihren laut Gesetz berechtigten Anteil einfordert?
Bei Scheidung droht Insolvenz der ganzen GmbH
Ähnlich ist die Lage, wenn es Mitgesellschafter gibt. Wäre die GmbH in Gefahr, wenn der eigene Anteil abgezogen werden muss, um ihn anteilsmäßig an die Ex-Frau auszuzahlen? Ruiniert man durch die eigene Scheidung dann die langjährigen Mitgesellschafter, so dass das ganze Unternehmen vor dem Aus steht? Das ist nicht nur peinlich, sondern katastrophal. Denn so reißt man durch das eigene Pech auch noch andere Personen mit ins Unglück. Es gibt jedoch eine seröse und juristisch sichere Lösung: Den Ehevertrag. Mit diesem können und sollten sich alle Unternehmer und Mitgesellschafter vor der Hochzeit absichern, damit Geschäft und Privatleben auch im Scheidungsfall getrennt bleiben. Dies ist professionell und Mitarbeiter wie Mitgesellschafter können diese Vorgehensweise auch von einem erwarten. Daher ist einer der wichtigsten Gänge vor der Hochzeit, die ihre Vorfreude und Romantik zu Recht behalten sollte, der Weg zu einem guten Rechtsanwalt für Familienrecht.
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